Das Stipendium der Evangelischen Landeskirche im Evangelischen Stift Tübingen
Es handelt sich um ein Naturalstipendium, das freies Wohnen, freie Verpflegung und wissenschaftliche Begleitung für 3,5 Monate pro Semester umfasst.
Die Bewerbung um ein Stiftsstipendium setzt die Bereitschaft voraus, nach dem Studienabschluss in den württembergischen Kirchen- bzw. baden-württembergischen Schuldienst zu treten.
Es werden maximal 9 Stipendiensemester vergeben. Drei davon können im sogenannten "Auswärts" verbracht werden. Dies bedeutet Sie studieren an einem anderen Ort und erhalten pro Semester ein "Surrogat" in Höhe 1.600 Euro. Auch gibt es die Möglichkeit sich bis zu fünf Semester vom Stiftsstipendium beurlauben zu lassen.
Verheiratete Paare oder Alleinerziehende können ihr Stipedium auch im sogenannten "Extern" verbringen, hier erhalten sie einen Mietzuschuss in Höhe von 690 Euro. Die Teilnahme am studentischen Essen ist hier erwünscht.
Austauschprogramme des Evangelischen Stifts Tübingen
Mit seinen Verbindungen zu auswärtigen Fakultäten bietet das Evangelische Stift seinen Stipendiatinnen und Stipendiaten die Möglichkeit zur Teilnahme an verschiedenen Austauschprogrammen. Im Gegenzug verbringen Studierende aus den jeweiligen Orten und andere ökumenische Gäste ein bis zwei Semester hier im Haus und tragen zum ökumenischen Lernen der Studierenden bei.
Außerdem besteht die Möglichkeit zu einem Studienjahr in Rom und Minsk.
Für Greifswald ist sowohl im Winter- als auch im Sommersemester eine Bewerbung möglich, die Bewerbung für Dunedin erfolgt im Sommersemester für das Austauschsemester, das im darauffolgenden Februar beginnt, für alle anderen Orte erfolgt die Bewerbung jeweils im Wintersemester für das Studienjahr, das im darauffolgenden Herbst beginnt.
Termine und Merkblätter sind, soweit vorhanden, im Ephoratssekretariat erhältlich.
Die Bewerbung soll neben dem Bewerbungsschreiben ein Motivationsschreiben und einen Lebenslauf sowie eine tabellarische Übersicht über den bisherigen Studienverlauf beinhalten.
Ihre Bewerbung geben Sie bitte im Ephoratssekretariat ab.
Mit den am Austausch Interessierten werden Gespräche mit einer Auswahlkommission geführt, der zwei Mitglieder des Repetentenkollegiums, eine Person aus der Stiftsvertretung und ein/e Studierende/r, der/die den Austauschort kennt, angehören.
Die BewerberInnen werden rechtzeitig vom Seniorrepetent /der Seniorrepetentin zu einem Auswahlgespräch eingeladen.
Die Kommission hört die einzelnen BewerberInnen an und erstellt einen Auswahlvorschlag für den Stiftsrat. Der Stiftsrat entscheidet aufgrund des Vorschlags. Eine Kriterienliste für die Auswahl wurde von den Stipentiat*innen im Forum festgelegt, Informationen über Entscheidungen in der Kommission werden jedoch nicht gegeben.